Impressum/ AGB´s

Angaben gemäß § 5 TMG:

LüneAnstrich
Inhaber: Christian Netzel
Koppelweg 8a
21409 Embsen
Deutschland

Telefon: 0171 2894405
 E-Mail: [email protected]
 Website: www.lune-anstrich.de

Umsatzsteuer-ID: DE338912920
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: 

Aufsichtsbehörde:
Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade

Berufshaftpflichtversicherung:
Name und Sitz der Gesellschaft:
VGH Versicherungen-Hannover
Geltungsraum der Versicherung: Deutschland

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
Christian Netzel
Koppelweg 8a
21409 Embsen


 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma LüneAnstrich 

Stand: Juni 2025
 Diese überarbeitete Fassung basiert auf der Originalversion vom 01.01.2025 und wurde ergänzt und rechtlich aktualisiert. 

I. Allgemeines 

1. Maßgebliche Vertragsgrundlage für alle von uns (Auftragnehmer) übernommenen Aufträge sind die Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen, VOB Teil B, und die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie haben Vorrang vor abweichenden Bedingungen des Auftraggebers. Des Weiteren gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere die Vorschriften der VOB Teil C, als vereinbart. 

2. Alle Vertragsabreden sollen aus Beweisgründen schriftlich erfolgen, insbesondere bei Änderungen des Vertragsinhaltes und bei Vereinbarung zusätzlicher Leistungen (B § 2 Nr. 5 und Nr. 6 VOB/B). 

II. Angebot und Preise 

1. Angebote sind für den Auftragnehmer 14 Kalendertage bindend. Mit Vertragsannahme gelten die Angebotspreise weitere vier Monate. Danach kann der Angebotspreis angepasst werden, wenn sich Lohn- oder Materialkosten wesentlich (mehr als ±0,75%) verändern. 

2. Für Überstunden, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Arbeit unter erschwerten Bedingungen werden Zuschläge berechnet. 

3. Eine Erhöhung der Umsatzsteuer kann an den Auftraggeber weitergegeben werden. 

4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Forderungen gegen den Auftraggeber an Dritte, insbesondere an eine Factoringgesellschaft wie FinTecrity, abzutreten. In diesem Fall sind Zahlungen ausschließlich an den auf der Rechnung angegebenen Empfänger zu leisten. 

III. Angebots- und Entwurfsunterlagen 

1. Angebote, Zeichnungen, Berechnungen und Kostenvoranschläge dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Sie sind bei Nichterteilung des Auftrags unverzüglich zurückzugeben. 

2. Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu beschaffen; erforderliche Unterlagen stellt der Auftragnehmer zur Verfügung. 

IV. Zahlung 

1. Zahlungen sind innerhalb von 3 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu leisten. 

2. Der Auftragnehmer kann Abschlagszahlungen für in sich abgeschlossene Teilleistungen und Materialbestellungen verlangen. 

3. Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer nach Fristsetzung und Ankündigung die Arbeiten einstellen und den Vertrag kündigen (§ 9 Nr. 2 VOB/B). 

V. Lieferzeit und Ausführung der Leistung 

Mit den Arbeiten wird unverzüglich nach Auftragsbestätigung begonnen, spätestens jedoch 14 Werktage nach Aufforderung des Auftraggebers, sofern alle notwendigen Unterlagen vorliegen und ein ungehinderter Baustellenzugang gewährleistet ist. 

VI. Eigentumsvorbehalte und Werkunternehmerpfandrecht 

1. Eigentum an gelieferten Gegenständen verbleibt bis zur vollständigen Zahlung beim Auftragnehmer. 

2. Bei Nichteinhaltung von Zahlungszielen kann das Eigentum rückübertragen werden. 

3. Entstehende Kosten trägt der Auftraggeber. 

4. Bei Verbindung mit anderen Gegenständen werden Miteigentumsrechte abgetreten. 

5. Ein Pfandrecht besteht an eingebrachten beweglichen Sachen (§ 647 BGB). 

VII. Abnahme und Gefahrenübergang 

1. Die Gefahr geht erst mit Abnahme der Leistung über. 

2. Bei Zerstörung vor Abnahme durch höhere Gewalt hat der Auftragnehmer Anspruch auf Bezahlung der bis dahin erbrachten Leistungen. 

3. Verzögert sich die Abnahme, geht die Gefahr im Zeitpunkt des Verzugs auf den Auftraggeber über. 

4. Das Gewerk ist nach Fertigstellung abzunehmen. 

VIII. Haftung 

1. Es gelten die Gewährleistungsregelungen gemäß § 13 VOB/B. 

2. Für Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch oder Bearbeitung durch Dritte haften wir nicht. 

3. Geringfügige Farbabweichungen gelten als vertragsgemäß. 

IX. Gerichtsstand 

Gerichtsstand ist der Sitz der gewerblichen Niederlassung des Auftragnehmers. 

X. Schriftform und salvatorische Klausel 

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollte eine Klausel unwirksam sein, tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende Regelung in Kraft. 

XI. Web-AGB und elektronische Kommunikation 

Diese AGB sind unter www.lune-anstrich.de/agb jederzeit einsehbar. Mit Auftragsbestätigung gelten sie als anerkannt. Der Auftraggeber erklärt sich mit elektronischer Kommunikation (z. B. per E-Mail) einverstanden. 

XII. Streitbeilegungsverfahren (§ 36 VSBG) 

Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. 

XIII. Datenschutz 

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragsdurchführung und gemäß den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Dies umfasst insbesondere Kontaktdaten, Projekt- und Zahlungsinformationen.
 
 Die Daten dürfen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an externe Dienstleister (z. B. Steuerberater, Factoringgesellschaften wie FinTecrity oder DATEV) übermittelt werden, sofern dies zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung erforderlich ist.
 
 Weitere Informationen sind in unserer Datenschutzerklärung unter www.lune-anstrich.de/datenschutz einsehbar 


Bilddokumentation und Veröffentlichung

Im Rahmen der Projektdokumentation fertigen wir vor Beginn sowie nach Abschluss unserer Arbeiten Fotoaufnahmen an („Vorher-Nachher-Bilder“). Der Auftraggeber erklärt sich mit Unterzeichnung des Angebots bzw. der Auftragsbestätigung damit einverstanden, dass diese Aufnahmen zu Referenzzwecken auf unserer Website oder in anderen Werbematerialien veröffentlicht werden dürfen. Sollte der Auftraggeber einer Veröffentlichung nicht zustimmen, kann er dies vor Vertragsschluss schriftlich mitteilen. In diesem Fall erfolgt keine Veröffentlichung.